Die Jedermannsrechte
Diese Rechte umfassen folgendes:
- freie Bewegung in der Natur zu Fuß, per Fahrrad oder Skier mit Ausnahme von Hofbereichen sowie solchen Feldern, Wiesen und Pflanzungen, die durch Betreten Schaden nehmen könnten
- mit ausreichendem Abstand zu Wohnbereichen dort vorübergehend zu lagern und zu zelten, wo auch das Betreten erlaubt ist
- Sammeln von ungeschützten Beeren und Pilzen und Pflücken von Blumen in der Natur
- Angeln mit Rute und Eisangeln
- freies Bewegen auf dem Wasser und auf Eis, Schwimmen und - nur mit Erlaubnis des Grundbesitzers - auf einem bestimmten Platz offenes Feuer machen
Nicht erlaubt ist:
- der Natur und Besiedlung Schaden zu fügen
- die Umwelt mit Abfall oder Müll zu beschmutzen
- den Hund oder die Katze auf fremdem Boden frei laufen zu lassen